GENAUER ZUSAMMENGEFASST:
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert:
Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Demnach gilt:
AKTUELL – GELBE STUFE
Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
BEI GELBER STUFE GILT ALS MASKENSTANDARD WIEDER DIE FFP2-MASKE (STATT MEDIZINISCHER GESICHTSMASKE).
ALLE EINRICHTUNGEN, VERANSTALTUNGEN ETC., DIE BISHER NACH 3G-REGELN ZUGÄNGLICH WAREN, SIND NUN NUR NACH 3G PLUS ZUGÄNGLICH: NICHTIMMUNISIERTE BEKOMMEN ZUTRITT ALSO NUR MIT AKTUELLEM PCR-TEST.
KURZ GEFASST: Mitglieder und Mitarbeiter tragen eine FFP-2 Maske und Nichtimmunisierte brauchen für den Zutritt zum Fitnessstudio einen aktuellen negativen PCR-Testnachweis!
ROTE STUFE: Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten.
KURZ GEFASST: Nur noch Zutritt für Geimpfte und Genesene möglich!
Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird außerdem eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Es gilt:
In Landkreisen, die (1) zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich (2) eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.
Bitte informiere dich vor deinem Studiobesuch über den aktuellen Stand der Krankenhausampel.