AGB‘S

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stand 01.01.2020

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen life fitness & gesundheit und den Mitgliedern.

2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.
(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen, das Training ist auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht laufend übertragen werden. Eine vorübergehende (z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsaufenthalt u.ä.) oder dauerhafte Übertragung ist allerdings in Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.

3. Nutzung der Einrichtung
(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Check in an der Rezeption, auch wenn Umkleide bzw. Spindschlüssel nicht benötigt werden.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt im Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.
(3) Eine Nichtbenutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages. Bei Stilllegung, Zeitgutschriften sowie eingelösten Rabattmonaten, verschiebt sich die Mitgliedschaftsdauer um die beitragsausgesetzte Zeit. Im Falle einer vorzeitigen, außerordentlichen Kündigung werden alle Gratis- bzw. Rabattmonate nachträglich berechnet.
(4) Im Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen. Bei Verlust des Spindschlüssels werden die Kosten für den Austausch des Zylinderschlosses in Rechnung gestellt.

4. Mitgliedsbeiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag vom Vormonat wird ebenfalls zum Vertragsbeginn fällig.
(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten für etwaige Rückbuchungen sind vom Mitglied zu tragen.
(3) Bei schuldhafter nicht termingerechter Bezahlung mehr als dreier Monatsbeiträge (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitgliedes nicht durchführbar ist), werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fälliggestellt.
(4) Für die Neuausgabe der Trainingskarte / Trainingsbandes wegen Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale in der Höhe von 10 € an.
(5) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

5. Verlängerung, Kündigung, Stilllegung
(1) Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, wenn sie nicht vom Mitglied unter Einhaltung einer vertraglichen Kündigungsfrist zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
(3) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren temporären Verhinderungsgründen ausgesetzt / stillgelegt werden. Der Zeitraum ist im Voraus annähernd zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als 4 Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die beitragsausgesetzte Zeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.
(4) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf oder doch später anfängt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.
(6) Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist schriftlich zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an die life fitness & gesundheit, Bachmairweg 28, 83700 Weißach, per Fax (08022/2035) oder per Mail an die eMail Adresse info@life-fitness-gesundheit.de zu versenden.

7. Haftung
life fitness & gesundheit haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von life fitness & gesundheit, deren gesetzliche Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von life fitness & gesundheit zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung zur vertraglich vereinbarten Nutzung und Verfügung. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in life fitness & gesundheit zu bringen; von Seiten life fitness & gesundheit werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch life fitness & gesundheit zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflicht von life fitness & gesundheit in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

8. Datenschutz
life fitness & gesundheit erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied life fitness & gesundheit, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

9. Parkplatznutzung
Den Mitgliedern stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung ist nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. life fitness & gesundheit behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei sporadischem Defizit der Parkmöglichkeit aufgrund der Parkplatzsituation besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.

10. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn life fitness & gesundheit das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist life fitness & gesundheit berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Erfüllungsort sind die Clubräume. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht.